Bundesverwaltungsamt

Verbeamtung

Beim BVA arbeiten neben Tarifbeschäftigten auch verbeamtete Personen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, bei uns verbeamtet zu werden.

Sie können sich beispielsweise auf eine unserer Ausschreibung für eine Ausbildung als Regierungssekretäranwärterin bzw. Regierungssekretäranwärter bewerben. Die Voraussetzung hierfür ist ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss inklusive Berufsausbildung. Während Ihrer Ausbildung sind Sie bereits Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf. Nach Ihrer Ausbildung können Sie als Beamtin bzw. Beamter auf Probe starten und sind nach grundsätzlich drei Jahren Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im mittleren Dienst.

Sie können sich auch auf eine unserer Ausschreibungen für Jobs im mittleren oder gehobenen Dienst bewerben. Sie können hier direkt mit Antritt des Jobs verbeamtet werden, wenn Sie vorher mit Ihrem Berufs- oder Studienabschluss (Bachelor- oder Diplomstudium) einen Vorbereitungsdienst für den mittleren bzw. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst absolviert haben (beispielsweise als Regierungssekretäranwärterin/Regierungssekretäranwärter bzw. Absolventin/Absolvent der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung oder z. B. des Studienganges Public Management an der Hochschule Nordhausen).

Um direkt mit Antritt des Jobs im höheren Dienst verbeamtet zu werden, ist die Voraussetzung in der Regel ein erfolgreiches Jurastudium mit zwei bestandenen Staatsexamen. Das BVA besetzt diese Stellen über ein zentrales Auswahlverfahren des BMI.

Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung die oben genannten Bildungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können Sie auch erstmal als Tarifbeschäftigte eingestellt und im Laufe Ihres Berufslebens verbeamtet werden. Die zu Beginn fehlende Laufbahnbefähigung wird somit durch Berufserfahrung im öffentlichen Dienst ausgeglichen. Hierfür können Sie sich nach ein paar Jahren bei uns auf eine der regelmäßig intern ausgeschriebenen Stellen zur Verbeamtung bewerben.

Neben den oben genannten Bildungsvoraussetzungen müssen noch die folgenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Zum Zeitpunkt der Einstellung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet (§ 48 BHO)
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Überschuldung)
  • Gesundheitliche Eignung (wird überprüft mit amtsärztlicher Untersuchung)

Ihre Ansprechpersonen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalgewinnung

Team Personalgewinnung

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Tel
022899358-28988
Mail
Karriere@bva.bund.de

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