Bundesverwaltungsamt

Verwaltungsfachwirtinnen und Verwaltungsfachwirte

Höherqualifizierung in den gehobenen Dienst

Die Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt bietet die Möglichkeit einer Höherqualifizierung, die einer Befähigung für die Funktionsebene des gehobenen Dienstes entspricht. Fortbildungsfähig sind:

  •  Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation mit mindestens dreijähriger Berufspraxis nach der Abschlussprüfung in der öffentlichen Verwaltung,
  • Beschäftigte mit einem anderen Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes mit mindestens dreijähriger Berufspraxis nach der Abschlussprüfung in der öffentlichen Verwaltung,
  • Beschäftigte mit bestandener Angestelltenprüfung I mit mindestens sechsjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in der (Büro-)Sachbearbeitung nach dem Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten oder Fachangestellten für Bürokommunikation und
  • Beschäftigte ohne einschlägige Berufsausbildung mit mindestens sechsjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in der (Büro-)Sachbearbeitung nach dem Berufsbild von Verwaltungsfachangestellten oder Fachangestellten für Bürokommunikation, die durch Vorlage von Urkunden oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass sie Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die einer einschlägigen Vorbildung entsprechen.

In der Fortbildungsprüfung können Sie unter Beweis stellen, dass Sie für die Übertragung höherwertiger Aufgaben der gehobenen Funktionsebene geeignet sind.

Die Fortbildung hat mehrfache Bedeutung. Sie kann von den Beschäftigten für die eigene Karriereplanung und von Personalverantwortlichen als Instrument für die Personalentwicklung und Einsatzplanung genutzt werden. 

Zeiten des Zivil- oder Grundwehrdienstes können in vollem Umfang, Zeiten der Kinderbetreuung bis zu zwölf Monaten auf die Mindestdauer der Berufspraxis angerechnet werden.

Für alle Bewerbenden gilt daneben, dass sie

  • sich über die volle Dauer der erforderlichen Berufspraxis bewährt haben müssen und
  • nach Leistung und Persönlichkeitsbild für eine spätere Wahrnehmung von Aufgaben des gehobenen Verwaltungsdienstes in Frage kommen sowie
  • bei Einrichtungen des Bundes beschäftigt sind, für die das Bundesverwaltungsamt zuständige Stelle nach § 73 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist.

Die genannten Voraussetzungen werden vor der Meldung zum Auswahlverfahren geprüft.

Weitere Informationen:

Ihre Ansprechpersonen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalgewinnung

Team Personalgewinnung

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Tel
022899358-28988
Mail
Karriere@bva.bund.de

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