Bundesverwaltungsamt

Häufige Fragen zum Thema Karriere und Ausbildung

An dieser Stelle haben wir für Sie die häufig gestellten Fragen (FAQ - Frequently Asked Questions), die uns im Zusammenhang mit der Bewerbung, Einstellung und Möglichkeiten des Einstiegs im BVA gestellt werden, beantwortet.

Warum sollte ich mich beim BVA bewerben?

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Als zentraler Dienstleister des Bundes nimmt das BVA mit rund 6.000 Beschäftigten an über 20 Standorten mehr als 150 Aufgaben wahr.

Beim BVA als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst genießen unsere Beschäftigten viele Vorteile: Übersicht unserer Benefits

Wie bewerbe ich mich beim BVA?

Bitte bewerben Sie sich auf eine konkrete Stellenausschreibung, da wir Initiativbewerbungen leider nicht berücksichtigen können. Hier finden Sie unsere Stellenausschreibungen.

Am Ende jeder Ausschreibung finden Sie einen Link, der Sie zum Online-Bewerbungsportal für diese konkrete Stelle führt. Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse müssen sie zunächst ein Passwort anfordern. Klicken Sie hierfür auf den grauen Button "Passwort anfordern" unter dem Text zum Datenschutz. Wenn Sie ein Passwort erhalten haben (das sollte nur einige Sekunden dauern), loggen Sie sich mit E-Mail-Adresse und Passwort in unserem Bewerberportal "Go4Bund" an.

Im Online-Bewerbungsbogen geben Sie bitte Ihre Daten an, beantworten eventuelle Fragen und laden Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) in einer zusammenhängenden PDF-Datei im Umfang von bis zu 20 MB hoch. Wenn alles geklappt hat, bekommen Sie im Anschluss an Ihre Bewerbung eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung) durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dies kann durch einen Auszug aus der Datenbank Anabin unter www.anabin.kmk.org/anabin.html erfolgen. Ist der Abschluss dort nicht aufgeführt, ist die Vorlage einer Zeugnisbewertung nötig. Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der ZAB unter www.kmk.org/zab.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich als Bewerberin bzw. Bewerber (grundsätzlich) erfüllen muss?

Der öffentliche Dienst ist unterteilt in verschiedene Laufbahngruppen: einfacher, mittlerer, gehobenen und höher Dienst. Die Befähigung für eine Laufbahngruppe ist eng mit dem höchsten Bildungsabschluss verknüpft, der wiederum als Mindestanforderung anzusehen ist, um sich auf eine Position bewerben zu können.

Bewerbungsvoraussetzung in den Laufbahngruppen:

  • höherer Dienst: an einer Hochschule erworbener Master oder gleichwertiger Abschluss (beispielsweise Diplom)
  • gehobener Dienst: an einer Hochschule erworbener Bachelor oder gleichwertiger Abschluss (beispielsweise Diplom-FH)
  • mittlerer Dienst: abgeschlossene Berufsausbildung

Je nachdem in welcher Entgeltgruppe die vakante Position ausgeschrieben wird, ist neben dem geforderten Bildungsabschluss auch Berufserfahrung vorzuweisen, um die Bewerbungsberechtigung zu erfüllen.

Die Mindestanforderungen, die Sie als Bewerberin bzw. Bewerber erfüllen müssen, und weitere Anforderungen, die die vakante Position mit sich bringt, sind in unseren Ausschreibungs­texten dargelegt.

Kann ich mich gleichzeitig auf mehrere Ausschreibungen bewerben?

Sind für Sie mehrere ausgeschriebenen Positionen interessant, können Sie sich gerne auf mehrere Ausschreibungen unseres vielseitigen Stellenangebotes bewerben. Nutzen Sie hierfür bitte jeweils den in der Ausschreibung genannten Link.

Ich habe mich vorher schon einmal beworben. Kann ich mich erneut bewerben?

Ja. Nur weil wir uns bei einer bestimmten Stelle für jemand anderen entschieden haben, bedeutet das nicht, dass Sie ungeeignet für unsere Behörde sind. Wir prüfen jedes Mal erneut, ob Ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen zum Jobprofil passen.

Kann ich mich initiativ bewerben?

Leider bearbeiten wir aktuell keine Initiativbewerbungen. Ihre Bewerbung kann nur bearbeitet werden, wenn Sie sich direkt auf eine ausgeschriebene Stelle über den angegebenen Link bewerben. Sie haben aktuell keine passende Stellenausschreibung gefunden? Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig unsere Karriereseite zu besuchen. Hier veröffentlichen wir laufend neue Ausschreibungen für alle Bereiche und Standorte des BVA.

Unter http://www.service.bund.de können Sie sich auch für einen Newsletter zu Stellenausschreibungen anmelden.

Mein Studien-/Ausbildungsabschluss steht kurz bevor, kann ich mich dennoch auf eine vakante Position bewerben?

Bewerberinnen und Bewerber, die kurz vor einem Bildungsabschluss stehen, können sich auf Ausschreibungen in den für sie möglichen Laufbahngruppen bewerben.

Werden Sie nach den Vorstellungsgesprächen für die vakante Position ausgewählt, erfolgt Ihre Einstellung jedoch erst nach Vorlage der Abschlussurkunde, das heißt Master- oder Bachelorurkunde, Ausbildungszeugnis.

Kann ich mich auch mit einem ausländischen Bildungsabschluss bewerben?

Gerne können Sie sich auch mit einem ausländischen Bildungsabschluss bei uns bewerben. Zusätzlich zu Ihrem Abschlusszeugnis benötigen wir allerdings noch einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php oder
https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html.

Welche Unterlagen sollte ich bei einer Bewerbung einreichen?

Wenn Sie eine passende Stelle gefunden haben, freuen wir uns über Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen. Diese sollten beinhalten: Lebenslauf, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnis mit Fächerübersicht, ggf. Arbeitszeugnisse und weitere Nachweise Ihrer Fachkenntnisse, ggf. Nachweis der Schwerbehinderung. Grundsätzlich können Sie sich bei der Wahl Ihrer Unterlagen an den geforderten Kenntnissen und Fähigkeiten im Ausschreibungstext orientieren. Je mehr passende Nachweise Sie einreichen, desto besser.

Wie lange dauert der gesamte Auswahlprozess?

In der Regel dauert es vom Ende der Bewerbungsfrist bis zur finalen Zusage nicht länger als acht Wochen. Wie lange es dann noch dauert bis zu Ihrem ersten Arbeitstag, hängt auch von Ihrer Verfügbarkeit und eventuellen Kündigungsfristen ab.

Wann kann ich mit einer Rückmeldung auf meine Bewerbung rechnen?

Sofern essentielle Unterlagen, wie Lebenslauf oder Abschlusszeugnis fehlen, werden diese nachgefordert. Die Sichtung der Bewerbungen erfolgt anhand der in der Ausschreibung genannten Anforderungen: Bringen Sie den erforderlichen Bildungsabschluss mit? Besitzen Sie die zwingend erforderlichen Kenntnisse? Haben Sie ggf. darüber hinaus wünschenswerte Erfahrungen?

Mit Ablauf der Bewerbungsfrist (Datum steht im Ausschreibungstext) bekommen Sie nach ca. zehn Tagen eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung. Wenn Sie die formalen Anforderungen an die ausgeschriebene Stelle erfüllen, erhalten Sie mit dieser Rückmeldung einen Link zum Online-Testverfahren, dem nächsten Schritt im Bewerbungsprozess.

Ich habe eine andere Stelle gefunden. Wie kann ich meine Bewerbung zurückziehen?

Wenn Sie nicht mehr für eine Stelle berücksichtigt werden möchten, ziehen Sie Ihre Bewerbung bitte zurück. Schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail an karriere@bva.bund.de. Sie können sich jederzeit neu bewerben.

Warum muss ich an einem Test teilnehmen?

Der Auswahltest ist für uns ein wichtiges Instrument zur Vorauswahl. Er prüft die kognitive Leistungsfähigkeit eines Bewerbenden unabhängig von Allgemein- oder Fachwissen. Bei dem eingesetzten Testverfahren handelt es sich um ein valides Vorauswahlinstrument, das von psychologischen Fachkräften entwickelt und evaluiert wurde.  Sie können den Auswahltest ganz bequem von zu Hause aus durchführen. Die Dauer des Tests beträgt abhängig von der ausgeschriebenen Position 30 oder 75 Minuten.

Habe ich auch eine Chance, wenn ich nur Teilzeit arbeiten kann?

Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ist uns sehr wichtig. Deshalb sind wir auch Mitglied im Erfolgsfaktor Familie, einer Initiative des Bundesfamilienministeriums. Wir haben keine Kernarbeitszeit, was bedeutet, dass unsere Beschäftigten ihre Arbeitszeit in Absprache mit ihrem Team zwischen 06:00 und 21:00 Uhr frei einteilen können.

Wir versuchen unseren Beschäftigten ihr gewünschtes Arbeitsmodell zu ermöglichen. Wenn Sie sich in der Einstellung befinden und in Teilzeit arbeiten möchten, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn Sie minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige haben, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Sollten Sie aus anderen Gründen in Teilzeit arbeiten wollen, können Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Sofern keine dienstlichen Gründe dagegensprechen, können Sie gerne ein individuelles Teilzeitmodell mit uns vereinbaren.

Werde ich bei der Einstellung verbeamtet?

Für eine Verbeamtung gibt es mehrere Möglichkeiten.

  • Bewerben Sie sich auf eine unserer Ausschreibungen für Jobs im mittleren oder gehobenen Dienst, können Sie hier direkt mit Antritt des Jobs verbeamtet werden, wenn Sie vorher mit Ihrem Berufs- oder Studienabschluss (Bachelor- oder Diplomstudium) einen Vorbereitungsdienst für den mittleren bzw. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst absolviert haben
  • Sie können sich beispielsweise auf unsere Ausschreibung für eine Ausbildung als Regierungssekretäranwärterin bzw. Regierungssekretäranwärter bewerben. Nach Ihrer Ausbildung können Sie als Beamtin bzw. Beamter auf Probe starten und sind nach grundsätzlich drei Jahren Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im mittleren Dienst.
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung die oben genannten Bildungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können Sie auch erstmal als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter eingestellt und im Laufe ihres Berufslebens verbeamtet werden. Hierfür bewerben Sie sich einfach nach ein paar Jahren bei uns auf eine der regelmäßig intern ausgeschriebenen Verbeamtungsausschreibung.

Neben den oben genannten Voraussetzungen müssen noch die folgenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Zum Zeitpunkt der Einstellung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet (§ 48 BHO)
  • Eintritt für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Überschuldung)
  • Gesundheitliche Eignung

Was ist die Online-Informationsveranstaltung und wie kann ich daran teilnehmen?

Die Online-Informationsveranstaltung richtet sich an Bewerbende und Stelleninteressierte und bietet die Möglichkeit, sich über das Bewerbungsverfahren, die Tätigkeiten und die Arbeitsweise des Fachbereichs zu informieren. Zudem wird des BVA als Arbeitgeber vorgestellt. Die Informationsveranstaltung dient dazu, ein realistisches Bild von der Stelle und dem Arbeitsalltag zu vermitteln und bietet den Bewerbenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Teilnahme an diesem ersten Kennenlernen ist freiwillig, aber dennoch empfehlenswert, um sich einen umfassenden Überblick über die Stelle und das BVA zu verschaffen.

Die Onlineveranstaltung kann erst zur in der Ausschreibung genannten Uhrzeit über den Link betreten werden. Login-Daten oder Passwörter sind nicht erforderlich. Wir bitten Sie daher, von Rückfragen vor Beginn der Veranstaltung abzusehen.

Wurde Ihre Frage nicht beantwortet?

Dann ist Ihnen die Personalgewinnung unter karriere@bva.bund.de oder unter der Telefonnummer 022899358-28988 gerne behilflich.