FAQ zur Ausbildung
Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu einer Ausbildung im Bundesverwaltungsamt. Wenn Sie allgemein Fragen zur Bewerbung beim Bundesverwaltungsamt haben, finden Sie hier unsere allgemeine FAQ-Liste: FAQ allgemein
Wie bewerbe ich mich für eine Ausbildung beim BVA?
Welche Unterlagen muss ich bei einer Bewerbung einreichen?
Mit Ihrer Bewerbung müssen Sie uns ein Anschreiben, in dem Sie erläutern, warum Sie diese Ausbildung bei uns machen möchten, einreichen. Außerdem benötigen wir Ihr höchstes Schulabschlusszeugnis, Ihren Lebenslauf und weitere relevante Nachweise. In dem verlinkten Video zeigen wir Ihnen, wie Ihre Dokumente aussehen müssen.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Schulabschluss nicht in Deutschland gemacht habe?
Hier ist ein Link zu Hinweisen bezüglich ausländischer Abschlüsse.
Ich mache meinen Schulabschluss dieses Jahr. Welche Zeugnisse muss ich einreichen?
Reichen Sie Ihr letztes Halbjahreszeugnis ein. Falls Sie bereits eine anderen Schulabschluss erworben haben, reichen Sie dieses Zeugnis bitte auch ein.
Ich habe das Gymnasium verlassen, bevor ich meinen angestrebten Schulabschluss gemacht habe. Welche Nachweise muss ich einreichen?
Wir brauchen eine Bescheinigung von der Schule, auf der steht, welchen Schulabschluss Sie erreicht haben, der Abschluss muss namentlich genannt sein. Ein Abgangszeugnis, das den Schulabschluss nicht explizit nennt, reicht nicht.
Ich habe mich bereits auf eine Ausbildung beim BVA beworben. Kann ich mich auch auf weitere Ausbildungen bewerben?
Ja, Sie können sich parallel auch auf unsere anderen Ausbildungen bewerben. Eine erneute Bewerbung auf dieselbe Ausbildung für den gleichen Ausbildungsstart ist allerdings nicht zulässig.
Die Ausbildung, die ich machen möchte, wird an mehreren Standorten angeboten. Muss ich mich für einen Standort entscheiden oder kann ich mich auch für mehrere Standorte bewerben?
Ja, Sie können sich für mehrere Standorte bewerben. Geben Sie hierfür in Ihrer Bewerbung einfach die Standorte an, an denen Sie sich bewerben möchten. Bitte reichen Sie keine separaten Bewerbungen ein.
Ich habe mich letztes Jahr beworben. Darf ich mich erneut bewerben?
Ja, Sie dürfen sich erneut bewerben.
Ist es möglich, die Ausbildung in Teilzeit zu machen?
In begründeten Ausnahmefällen ist Teilzeit in den praktischen Phasen möglich. Die theoretischen Phasen sind jedoch in Vollzeit zu absolvieren. Dies kann unter Umständen zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit führen.
Werde ich nach Abschluss meiner Ausbildung übernommen?
Wir streben eine Übernahme all unserer Auszubildenden an. Eine Übernahme kann jedoch nicht garantiert werden und ist abhängig von den verfügbaren Stellen sowie den in der Ausbildung erbrachten Leistungen.
Kann ich mir aussuchen, in welchen Bereichen ich die Praktika absolviere?
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Praktikumsplätze können Wünsche gegebenenfalls berücksichtigt werden. Da das Bundesverwaltungsamt bundesweit Standorte hat, an denen es auch Praktikumsplätze anbietet, müssen praktische Phasen je nach Ausbildung auch an anderen Standorten absolviert werden.
Ich möchte meine Ausbildungsstätte wechseln, wie kann ich mich bewerben?
Leider kann die Ausbildung beim BVA nur im ersten Lehrjahr begonnen werden. Ein Wechsel der Ausbildungsstätte ist nicht möglich.
Ich suche einen Praktikumsplatz. Wie kann ich mich bewerben?
Das BVA kann grundsätzlich nur Pflichtpraktika, das heißt im Rahmen der Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschriebene Praktika, anbieten. Bitte richten Sie hierfür eine Kurzbewerbung mit Anschreiben, Motivationsschreiben und Lebenslauf an die E-Mail-Adresse: praktikum@bva.bund.de